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   BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90   

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BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90 (https://dejure.org/1991,10506)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 2 B 138.90 (https://dejure.org/1991,10506)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 2 B 138.90 (https://dejure.org/1991,10506)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Ausschlusses einer Beihilfe für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90

    Beamtenrecht: Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Der beschließende Senat hat hieran bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.85 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 - vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 -).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar; der Dienstherr trägt durch den Ausschluß der Beihilfefähigkeit unter zulässiger Berücksichtigung von Praktikabilitätsgründen und zulässig typisierend der Schwierigkeit Rechnung, die anderenfalls mit der Überprüfung der Ernsthaftigkeit der (vollen) Honorarforderung unter nahen Angehörigen verbunden wäre (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 106>).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71

    Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar; der Dienstherr trägt durch den Ausschluß der Beihilfefähigkeit unter zulässiger Berücksichtigung von Praktikabilitätsgründen und zulässig typisierend der Schwierigkeit Rechnung, die anderenfalls mit der Überprüfung der Ernsthaftigkeit der (vollen) Honorarforderung unter nahen Angehörigen verbunden wäre (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 106>).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 B 109.90

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Der beschließende Senat hat hieran bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.85 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 - vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 -).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.81

    Beihilfe - Tod des Berechtigten - Vererben

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar; der Dienstherr trägt durch den Ausschluß der Beihilfefähigkeit unter zulässiger Berücksichtigung von Praktikabilitätsgründen und zulässig typisierend der Schwierigkeit Rechnung, die anderenfalls mit der Überprüfung der Ernsthaftigkeit der (vollen) Honorarforderung unter nahen Angehörigen verbunden wäre (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 106>).
  • BVerwG, 02.07.1990 - 2 B 12.90

    Beihilferecht

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Der beschließende Senat hat hieran bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.85 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 - vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 -).
  • BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vereinbarkeit des § 66 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90
    Der beschließende Senat hat hieran bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.85 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 - vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 -).
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